Bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien, Motor abwürgen, sehr langsam fahren) oder gar einem Unfall verschärfen sich die Strafen empfindlich. So musst Du, wenn man bei Dir nach einem Unfall "berauschende Mittel" im Blut feststellt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate) rechnen. Damit Dir der Schein anschließend wieder erteilt werden kann, ist eine MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung = "Idiotentest") fällig. Eine MPU ist nicht nur teuer (400 bis 1000,- DM), sondern darf auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Du musst einem Psychologen glaubhaft darlegen, dass Du Drogen und Autofahren klar voneinander trennen kannst. Eine gute Vorbereitung ist dabei sehr wichtig. So solltest Du u. a. über einen längeren Zeitraum durch UK-Tests nachgewiesen haben, dass Du drogenfrei bist (s. u.)! Zudem kann die Haftpflichtversicherung neuerdings vom Schuldigen bis zu 10.000,- DM der Unfallkosten zurückverlangen.
Neben den strafrechtlichen, drohen Dir auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Das Verwaltungsrecht greift auch dann, wenn Du nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hast. Das bedeutet, Du hältst Dich auf Privatgelände (eigene Wohnung, Parties, Kneipen usw.) auf oder sitzt als Beifahrer im Auto oder Taxi, fährst Bus und Bahn oder sitzt nur auf einer Wiese. Vor folgendem Hintergrund kann Dir auch hier grundsätzlich die Fahreignung abgesprochen werden: wird Dir nachgewiesen oder wirst Du verdächtigt, illegale Drogen konsumiert zu haben, werden die Ergebnisse bzw. der Verdacht an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
Diese Behörde geht davon aus, dass jeder Konsument grundsätzlich nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen und ist berechtig, Deine Fahrtauglichkeit zu überprüfen (bei Verdacht) oder einzuziehen (bei Nachweis).
Bei Verdacht musst Du auf Deine Kosten ein Drogenscreening erstellen (Kosten 250-350 DM) und evtl. eine Haaranalyse (durch eine Haaranalyse kann Dir der Konsum noch Monate nachgewiesen werden) und eine MPU machen, um beweisen zu können, dass Du nicht regelmäßig konsumierst (bei Cannabis) bzw. 100 % abstinent lebst (bei Ecstasy, LSD, Kokain, Opiate) und somit nicht abhängig bist. Widersprichst Du dieser Anordnung, wird Dir der Führerschein wegen fehlender Mitwirkung sofort entzogen. Ebenso bei einem positiven (für Dich negativen) Nachweis. Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, musst Du eine Abstinenz von mindesten einem Jahr nachweisen (durch Urinkontrollen) und erneut eine MPU machen. Wenn Dir "nur" Cannabiskonsum nachgewiesen worden ist, ist es entscheidend, dass Du nicht regelmäßig kiffst. D.h. Du musst bei einer fachärztlichen Untersuchung oder MPU deutlich machen, dass Du Cannabiskonsum von einer aktiven Teilnahme am Strassenverkehr trennen kannst.
Grundsätzlich: Wenn den Behörden bekannt wird, dass es zwischen Dir und illegalen Drogen eine Verbindung gibt, musst Du immer mit einem Drogenscreening und Verlust des Führerscheins rechnen.
Die Polizei muss gemäß Gesetzeslage einschreiten, wenn ein Verdacht auf Drogenkonsum vorliegt! Folgendes solltest Du u. a. bei Verkehrskontrollen beachten:Nur in Bremen und NRW werden anhand der Abbauprodukte des THC im Blut Rückschlüsse gezogen, ob es sich um einen einmaligen, gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum handelt. Wer als gelegentlicher Kiffer eingestuft wird, kann den Führerschein in diesen Bundesländern nur dann behalten, wenn er die MPU besteht und an einem Kurs teilnimmt. Regelmäßige Kiffer und Konsumenten anderer illegaler Drogen (die Menge und Häufigkeit spielt dabei keine Rolle) sind ihren Führerschein erst mal los. Hierüber genauere Infos auf unserer Seite (Erlass FeV 000814 Fahreignung bei Betäubungs- und Arzneimittelkonsum).
Nachweisbarkeit von DrogenNach ca. 24 Stunden sind Drogen wie Kokain, Ecstasy, Speed oder Opiate nicht mehr im Blut, nach ca.2-3 Tagen nicht mehr im Urin nachweisbar. Im Haar sind die Stoffe jedoch über Monate noch nachweisbar.
Weitere Infos unter: